Man möchte ja am liebsten manchmal alle Kommunikationsmittel abschalten, um sich einfach nicht mehr mit der Flut von Kleingedrucktem, den unzähligen Warnungen und Bedenkenträgern auseinandersetzen zu müssen. Andererseits habe ich nun mal auch Kinder und werde denen schon in wenigen Jahren erklären müssen, welche Verhaltensregeln im Umgang mit Social Media angeraten sind. Aktuell finden sich in diesem Zusammenhang zwei wichtige Nachrichten: Zum einen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil, nach dem ein Anspruch auf Löschung intimer Fotos nach einer Trennung besteht. Das ist gut, denn Liebe macht bekanntlich blind – auch für mögliche Folgen intimer Aufnahmen, die nach einem Streit vielleicht in öffentlichen Timelines auftauchen könnten. Zum anderen die teilweise aufgebauschte Nachricht beim Handelsblatt, man „verschenke“ alle Rechte an bei WhatsApp hochgeladenen Fotos. Das stimmt insofern nicht, als dass nach deutschem Gesetz die Urheberrechte unveräußerlich sind. Falsch ist es sicherlich dennoch nicht, auf die obskuren AGB mancher Dienstanbieter hinzuweisen, allen voran Facebook. Wir können uns nicht sicher sein, inwieweit unsere Richter den Datenschutz privater Nutzer gegenüber amerikanischen Konzernen schützen werden. Ein abschließender Gedanke zur umfassenden Rechteabtretung: Bekanntlich benötigt man zur kommerziellen Nutzung eines Portraits die schriftliche Einverständniserklärung des Abgebildeten. Bekannt dürfte auch sein, dass es Beschränkungen im Verkauf von Fotos gibt, auf denen Sehenswürdigkeiten (Eiffelturm bei Nacht, Atomium in Brüssel) oder Markenzeichen zu sehen sind. Kein Nutzer könnte für seine Urlaubsbilder eine Ausnahmegenehmigung oder ein Model Release vorweisen. Das wissen auch Facebook & Co – eine Nutzung oder Unterlizenzierung solcher Fotos dürfte für diese Unternehmen daher schwer machbar sein.