
Gestern hatte ich über das BGH-Urteil zu Privatkopien von Fotos bereits auf meiner Facebook-Seite geschrieben. Heute berichtet auch Heise über das Gerichtsurteil: Eine Privatperson darf (für private Zwecke) Kopien von professionell erstellten Fotos seiner selbst anfertigen. Dies stehe nicht im Widerspruch zum Urheberrecht, stellte das BGH klar. Ich der Berichterstattung war allerdings gestern nicht deutlich geworden, inwieweit die klagende Fotografin bereits für die Aufnahmen bezahlt worden war und ob es sich um möglicherweise unbearbeitete Fotos handelte, die lediglich der Ansicht dienten. Der Artikel auf Heise.de klärt zumindest letzteres: Die Fotos waren nur zur Ansicht ausgedruckt worden. Grade angesichts der teilweise hämischen Kommentare unter den genannten Beiträgen möchte ich folgendes festhalten:
- Profi-Fotos wurden auch schon vor 25 Jahren zu Privatzwecken vervielfältigt, und sei es im Copy-Shop. Wir Fotografen wissen das. Wir sind nicht naiv oder dumm, wenn wir kein Wasserzeichen auf unsere Fotos drucken.
- Ich halte Privatkopien für vollkommen legitim. Daher erhalten auch Privatkunden von mir die digitalen Daten zu ihren Fotos – in voller Auflösung.
- Dass selbstgescannte Ausdrucke von zur Ansicht überlassenen Fotos qualitativ weit entfernt von einem professionellen Abzug der Originaldaten sind, dürfte jedem Laien auffallen. Jeder Fotograf wird daher versuchen, solche minderwertigen Kopien seiner Fotos zu verhindern – sie werfen einfach ein schlechtes Licht auf seine Arbeit. Auch wenn diese Kopien für einen Sparfuchs „gut genug“ sind …
- Das Urheberrecht sichert uns Fotografen unter anderem das Recht zu, über die Veröffentlichung unserer Fotos zu entscheiden. Wenn wir also ein Foto als nicht „gut genug“ einstufen, dürfen wir es löschen. Wir müssen es niemandem zeigen. Oder aushändigen.
- Auch wenn Sie sich an Flatrate-Saufgelagen und ähnlich zweifelhaften Vergnügen beteiligen: Die vertragsgemäße Bezahlung eines Fotoauftrags beinhaltet nicht alle, sondern nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern. Eine Flatrate ist hier üblicherweise nicht vorgesehen.
Einen schönen Tag noch!