Wie schwer es ist, sein Recht gegen schmierige Anwälte und dumpfbackige Arschlöcher durchzusetzen, erlebe ich privat grade selbst. Und dass selbst ein Urteil nichts zählt, sondern der Prozessgegner dennoch Wunschkonzert spielen kann, ist mir absolut unbegreiflich.
Genauso unbegreiflich ist allerdings auch, dass der Europäische Gerichtshof der Meinung ist, fremde Videos oder Fotos „einzubetten“ sei kein Verstoß gegen das Urheberrecht. Was das Gericht hierbei komplett vernachlässigt, ist die Tatsache, dass der Betrachter eines auf diese Art „embedded“ untergebrachten Fotos keinen Unterschied erkennt zu demselben Foto, dass der Seitenbetreiber unrechtmässig heruntergeladen hat und als Kopie auf seinem Webspace vorhält. Während das eine nach allgemeiner Betrachtung also einen Urheberrechtsmissbrauch darstellt, ist das andere neuerdings legitimiert. Mit nicht unterscheidbarem Ergebnis!
Fast denke ich, der Getty-Weg wäre in diesem Zusammenhang gradezu mustergültig: Eingebettete Fotos werden in einem deutlich sichtbaren Rahmen dargestellt, der die korrekte Bildunterschrift und den Urheber-Nachweis enthält. Wenn zudem jeder Urheber – automatisiert – von der Einbettung seiner Werke erfahren würde und die Möglichkeit hätte, diese im Stil der großen Bildagentur gegen Werbung zu ersetzen, wäre ein großer Schritt in Richtung Mündigkeit der Urheber getan 😉