Recht: Panoramafreiheit und Schlösser

Die Tatsache, dass sich der Fotografierende oder Bildnutzende mit rechtlichen Zusammenhängen auseinandersetzen muss, hat längst auch die breite Front der Amateurfotografen erreicht. Auch wenn Nichtjuristen oft Halbwissen über das Recht am eigenen Bild oder die Panoramafreiheit verbreiten, haben doch viele davon – und auch vom Urheberrecht – gehört. Eine Orientierung, welche Objekte man fotografieren darf (und welche nicht), gibt die Wikipedia. Anhand eines aktuellen Urteils zu den preussischen Schlossanlagen gibt auch der Beitrag im Upload Magazin einen sehr übersichtlichen und verständlichen Leitfaden durch das Paragrafendickicht. An ein Profi-Publikum hingegen wendet sich die am 27.11. stattfindende PICTAnight zum Thema „Fotografieren in öffentlichen Parkanlagen“. Kleiner Merksatz zum Schluss: Die wohl bekanntesten Fotoverbote richten sich gegen Aufnahmen des Eifelturms bei Nacht und solche des Atomiums in Brüssel. Kennen Sie weitere? Dann hinterlassen Sie einfach einen Kommentar.

Kategorien Photographie, RechtSchlagwörter , , , , , , ,

1 Kommentar zu „Recht: Panoramafreiheit und Schlösser

Kommentare sind geschlossen.

%d Bloggern gefällt das:
search previous next tag category expand menu location phone mail time cart zoom edit close