Recht: Fotoverbot im Museum

Über die sehr verschiedenen Fotoverbote in Museen berichtet aktuell Heise. Dabei wird klar, dass es für den Fotoliebhaber nicht immer einfach ist, seinem Hobby nachzugehen: Selbstverständlich gelten auch für Kunstwerke die wohlbekannten Urheberrechte. Diese erlöschen erst 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers – für zeitgenössische Kunst dürfte es in der Regel also keine Fotoerlaubnis geben. Zusätzlich spielen die Interessen der Besitzer von Leihgaben, die in einem Museum ausgestellt werden, eine Rolle. Ebenso das Hausrecht, das es jedem Museum individuell erlaubt, Fotoverbote auszusprechen.

Verständlich ist das grade bei den berüchtigten Selfie-Sticks, bei persönlichen Erinnerungen oft weniger. Übrigens: Dass Blitzlicht sehr häufig verboten ist, hat meiner Meinung nach ganz einfach damit zu tun, dass es vielfach schwieriger ist, technisch optimale Reproduktionen ohne eigene Lichtquelle anzufertigen.

Wo noch Einschränkungen der Foto-Freiheit bestehen, darauf bin ich übrigens schon in meinem Beitrag über die Panoramafreiheit eingegangen.

Kategorien Ausstellungen, PhotographieSchlagwörter , ,
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