Auch wenn ich nicht berufsbegleitend Jura studiere, versuche ich doch, diesbezüglich auf dem neuesten Stand zu bleiben. Die Lektüre von „Recht am Bild“ steht zwar noch aus, aber etliche Kleinigkeiten habe ich nun im Zuge der Neugestaltung meiner Website auch gleich in den AGB geändert. Darauf möchte ich kurz eingehen:
- Selbstverständlich nutzt heutzutage jedes Unternehmen die Social Media Kanäle für seine Unternehmenskommunikation. Und möchte dort auch meine Businessfotos zeigen. Diese Nutzung wird zukünftig mit einer Einschränkung möglich sein: Da Firmen wie Facebook sich mit dem Upload von Fotos sehr weitreichende Nutzungsrechte daran einräumen lassen, werden Kunden in Zukunft dort nur noch solche Dateien hochladen dürfen, die einen im Bild sichtbaren Urheberhinweis enthalten und eine Kantenlänge von maximal 2048px aufweisen. Die entsprechenden Dateien stelle ich gerne zur Verfügung.
- Ich werde bei künftigen Aufträgen noch penibler darauf achten, von jedem einzelnen abgebildeten Mitarbeiter eine Freigabeerklärung zu erhalten. Das funktioniert problemlos vor Ort auf dem iPad. Keine Freigabe = kein Foto. Dies gilt im übrigen in Ihrem eigenen Interesse, denn Sie möchten wegen dieser rechtlichen Kleinigkeit sicherlich nicht die frischgedruckten Imagebroschüren einstampfen lassen, oder?
- Nach langem Überlegen werde ich ab sofort für die ganze Fahrerei nicht nur eine km-Pauschale berechnen, sondern auch die – leider unproduktive – Zeitdauer berechnen. Nicht mit dem vollen, aber mit dem halben Stundensatz.
Die kompletten Geschäftsbedingungen können Sie hier nachlesen und herunterladen, sie liegen außerdem jedem Angebot und jeder Rechnung bei. Ich danke für Ihr Verständnis!