Früher oder später passiert das: Ein größerer Auftrag wurde heute – nur wenige Stunden vor Abfahrt nach Hamburg – abgesagt. Und entgegen meiner Erinnerung musste ich leider feststellen, dass ich für diesen Fall keine Klausel in meinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen hatte. Lediglich auf meiner Webseite habe ich seit langer Zeit einen Hinweis auf ein Ausfallhonorar stehen. Also habe ich meine AGB überarbeitet, ein paar Details verändert, ausschweifende Erklärungen gekürzt und den Passus eingebaut, was passiert, wenn ein Auftrag kurzfristig storniert wird. Grade bei mehrtägigen Aufträgen ist es nicht möglich, die Tage kurzfristig mit anderen Jobs zu füllen. Deshalb hoffe ich auf das Verständnis meiner Auftraggeber, in Zukunft bei Absage ein Ausfallhonorar zu berechnen, wenn es nicht möglich ist, den Auftrag zu verschieben und einen neuen Termin zu finden. Sie finden meine AGB auf jedem meiner Angebote sowie auch im Internet.
Das beigefügte Foto stammt übrigens aus Kopenhagen, wo ich neulich für ein Wochenende war. Den berühmten Nyhavn habe ich mit meiner Canonet 19 GIII QL auf Ilford HP5+ belichtet und in Caffenol entwickelt.


