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Menschenverstand vs. Künstliche Intelligenz – 1:1

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Das Spiel ist grade erst eröffnet und wird noch einige spannende Wendungen parat halten – nun aber ist es der EU erstmal gelungen, einen Ausgleich zu erzielen. Mit dem „AI Act“ gibt es jetzt einen Gesetzentwurf, der europäisches Recht werden soll und der erstmalig Regeln für die Entwicklung und Anwendung von KI aufstellt. Waren die Tech-Firmen bisher unbeaufsichtigt im Sandkasten unterwegs, gilt fortan: Kein Schlagen mit dem Schäufelchen, kein Sand in die Augen der anderen. Wichtigster Punkt aus Sicht eines Fotografen: Bei der Entwicklung von KI-Modellen dürfen keine Urheberrechte verletzt werden. Nach dieser Formel müssten eigentlich alle Modelle bei Null neu starten, denn wir wissen, dass sie gnadenlos mit (Bild-)Material aus dem Netz gefüttert wurden, welches Persönlichkeits- oder Urheberrechten unterliegt. Ebenso wichtig ist die Forderung nach einer klaren Kennzeichnung, dass „durch Künstliche Intelligenz geschaffene Texte, Bilder und Töne auf dieser Technologie beruhen“. Kontrolle durch Menschen, Dokumentation und Risikomanagement sind weitere wichtige Punkte des AI Act.

Auch auf privater und gesellschaftlicher Ebene zielen die Rechtsvorschriften auf eine deutliche Regulierung: Die Kategorisierung von Personen aufgrund sensibler Merkmale (politische oder religiöse Überzeugung, sexuelle Orientierung oder ethnische Zugehörigkeit) wird untersagt, ebenso die Anhäufung von Datenbanken zur biometrische Identifikation. Das Messen und interpretieren des emotionalen Zustands von Mitarbeitern wird verboten. Privatpersonen erhalten das Recht auf offizielle Beschwerden und es werden empfindliche Strafen bei Zuwiderhandlungen angedroht.

Spricht aus meinen Zeilen oder den EU-Entwürfen Technikfeindlichkeit? Mitnichten. Es hat sich bewährt, Regeln aufzustellen. Um Ausgleich, Minderheitenschutz oder Gerechtigkeit zu erwirken und technischen wie auch gesellschaftlichen Entwicklungen eine Richtung zu geben. Regeln oder Handlungsempfehlungen stellt auch die Fotografenvereinigung Freelens zum Umgang mit KI-Bildern zusammen. Darin sind sehr konkrete Vorschläge enthalten, wie mittels IPTC-Angaben zum Quelltyp oder fälschungssichere Signaturen die Herkunft und Authentizität eines Bildes nachgewiesen werden können. Darüber hinaus werden Standards gefordert, mittels derer Urheber und auch Kunden in die Lage versetzt werden sollen, die Verwendung von Daten für KI-Modelle durch Scraping zu untersagen.

„Into the great wide open, under them skies of blue …“ Der Aufbruch in eine Welt voller KI erzeugt eine Goldgräberstimmung wie bei Tom Petty

Antwort auf „Menschenverstand vs. Künstliche Intelligenz – 1:1”.

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