Till Erdmenger – Businessfotos | Blog

Kreativität gegen Kommerz

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Der Deutsche Fotorat, ein gemeinnütziger Verein, der Teil des Deutschen Kulturrats ist, hat richtigerweise einige Forderungen aufgestellt, die als Reaktion auf die europäische KI-Verordnung (AI Act) gemeint sind.

Der Deutsche Fotorat wurde 2021 gegründet, um der Fotografie im politischen und gesellschaftlichen Diskurs eine stärkere Stimme zu geben. Die Initiative ging von diesen Verbänden aus: Deutsche Fotografische Akademie, Deutsche Gesellschaft für Photographie, BFF und FREELENS – sie vertreten gemeinsam ein breites Spektrum der Fotografie: Kunst, Fotojournalismus, Dokumentation, Design und Werbung sowie Wissenschaft, Vermittlung und Bildung. Zu den Themenschwerpunkten des Deutschen Fotorats gehören: Urheberrecht, fotokulturelles Erbe, Medienkompetenz sowie KI in der Fotografie.

Generative KI im Konflikt mit menschlicher Kreativität – Acht Forderungen des Deutschen Fotorats

Am 2. August trat die nächste Stufe der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Parallel dazu veröffentlichte die EU den Code of Practice, der eigentlich Klarheit schaffen sollte. Doch aus Sicht von Urheber:innen wie Fotograf:innen sind die neuen Regeln enttäuschend: Geschützte Werke werden von KI-Firmen weiter ohne Zustimmung und Vergütung für das Training ihrer Systeme genutzt. Der fundamentale Konflikt zwischen Geistigem Eigentum und Datenhunger der Tech-Unternehmen verschärft sich.

Der Deutsche Fotorat fordert deshalb klare und verbindliche rechtliche Anpassungen, um die drohende Enteignung von Kreativen zu stoppen.

  1. Reform des Urheberrechts in Europa
    • KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten darf nicht unter die TDM-Ausnahme fallen.
    • Das KI-Training muss als eigene Nutzungsart gesetzlich geregelt werden.
  2. Faire Vergütung für Kreative
    • Urheber:innen müssen sowohl für die Nutzung ihrer Werke im Training als auch für den Output von KI-Systemen angemessen bezahlt werden.
    • Auch rückwirkend für bereits genutzte Werke darf es keine „Amnestie“ geben.
  3. Opt-in statt Opt-out
    • KI-Training darf nur mit aktiver Zustimmung der Urheber:innen erfolgen.
    • Staatlich geführte Verzeichnisse könnten faire Lizenzierungslösungen ermöglichen.
  4. Transparenz der Trainingsdaten
    • Offenlegung der verwendeten Daten bis auf Werkebene.
    • Ohne konkrete Quellenangaben ist Rechtsdurchsetzung unmöglich.
  5. Erhalt von Urheberinformationen
    • Metadaten von Fotos und Werken dürfen nicht entfernt oder verschleiert werden.
    • Verstöße müssen zu Haftungs- und Schadensersatzansprüchen führen.
  6. Kennzeichnungspflicht für KI-Bilder
    • Eindeutige Unterscheidung zwischen authentischer Fotografie und KI-generierten Bildern.
    • Standards zur Sicherung der Bildauthentizität müssen gesetzlich verankert werden.
  7. Urheberrecht ist keine Verhandlungsmasse
    • Schutz geistigen Eigentums darf nicht Handelsabkommen geopfert werden.
    • Europa kann faire Marktregeln als Standortvorteil nutzen, statt US- und China-Konzernen zu folgen.
  8. Transparente und demokratische Regulierung
    • Beteiligungsprozesse wie beim Code of Practice dürfen nicht von Industrie-Lobbyisten dominiert werden.
    • Kreative und Zivilgesellschaft brauchen gleichberechtigten Zugang zu den Verhandlungen.

Der Deutsche Fotorat macht deutlich: Ohne menschliche Kreativität gibt es keine generative KI. Deshalb müssen Urheberrechte gestärkt, faire Vergütungsmodelle geschaffen und Transparenzpflichten durchgesetzt werden. Nur so bleibt die Fotografie – und die Kreativbranche insgesamt – wirtschaftlich und kulturell zukunftsfähig. Vielen Dank an den Fotorat für diese unterstützenswerten Forderungen!

Mein Beitragsbild soll die drohende Pleite des Kreativität symbolisieren. Aufgenommen auf dem Gelände der früheren Papierfabrik Wachendorff.

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