Zum Glück erkennt das Gericht, wie wenig ein Urhebernachweis im Bild zu suchen hat …

Wie sinnvoll ist ein Urheberhinweis im Foto? © Till Erdmenger
Wie sinnvoll ist ein Urheberhinweis im Foto? © Till Erdmenger

Im Rückgriff auf meinen Beitrag Gericht klärt: Sichtbarer Urheberhinweis ist nötig sei an dieser Stelle die aktuelle Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln ergänzt: Die Möglichkeit, ein Bild losgelöst von der Website über seine ureigene URL anzuzeigen, ist eine technische Begleiterscheinung der Bild-Nutzung im Internet, keine abgabenpflichtige Zweitverwertung. Das ist nicht nur korrekt, es ist auch beruhigend, die manchmal abstrusen Auswüchse der Rechtsprechung zurecht zu stutzen.

Kategorien Computer, Photographie, RechtSchlagwörter , , , , , , , , , ,
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