Ende Juli 2025 hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Vorher-Nachher-Fotos dürfen in Deutschland nicht für die Bewerbung von Schönheitsoperationen und kosmetischen Behandlungen – wie z. B. Hyaluron-Spritzen – genutzt werden, selbst wenn es sich um minimal-invasive Eingriffe handelt. Ziel des Urteils ist es, Patientinnen und Patienten vor irreführender Werbung zu schützen und ein übereiltes Handeln ohne angemessene Risikoabwägung zu verhindern. Besonders bildhafte Vergleiche vermitteln teils unrealistische Erwartungen, ohne auf mögliche Nebenwirkungen oder Gesundheitsrisiken hinzuweisen.
Die ausführliche Berichterstattung und alle Hintergründe zum Urteil gibt es frei zugänglich bei der Tagesschau. Für einen einfach verständlichen Überblick findet sich zudem eine anschauliche Erklärung bei logo. Die Ärztekammer Nordrhein berichtete bereits im vergangenen Jahr in Bezug auf ein damaliges Urteil über das Werbeverbot für Faltenunterspritzung.
Gerade im medizinischen Bereich gelten strenge rechtliche Vorgaben an die Außendarstellung. Als Fotograf und Grafiker mit langjähriger Erfahrung in der Gestaltung medizinischer Inhalte kenne ich die besonderen Anforderungen und Auflagen aus dem Gesundheitswesen genau. Daher biete ich meine Dienstleistung gezielt für Arztpraxen und Zahnärztinnen an – mit Fokus auf fachlich korrekte und rechtssichere Kommunikation, damit Ihre Praxis nicht nur optisch überzeugt, sondern auch juristisch auf der sicheren Seite steht.
Das Urteil des BGH ist aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wir wissen, dass Bilder mit wenigen Klicks bearbeitet und manipuliert werden können – die Gefahr ist groß, dass Patientinnen und Patienten durch vermeintlich „echte“ Vorher-Nachher-Fotos in die Irre geführt werden. Gerade im sensiblen Bereich der Medizin ist Transparenz und Ehrlichkeit entscheidend, um Vertrauen aufzubauen – nicht ein geschöntes Bild, das die Realität verzerrt.


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