KI-Bilder statt Businessfotos?

Professionell produzierte Businessfotos bieten Ihnen eine Vielzahl von Vorteilen. Sie zeigen Ihr Unternehmen im besten Licht und verleihen Ihnen damit Identität und Authentizität. Ob es um den Geschäftsbericht, einen Flyer, die Webseite oder Instagram geht – überall brauchen Sie professionelle Fotos, die Ihren Geschäftspartnern und Kunden zeigen, wer Sie sind. Die Emotionen wecken. Die „echt“ sind. Die Impulse auslösen.

Für Ihr Unternehmen ist es entscheidend, dass Sie wiedererkennbar und vertrauenserweckend sind – das funktioniert nur mit einzigartigen, authentischen Fotos in professioneller Qualität. Als Geschäftspartner, Patient oder Kunde möchte man sich ein Bild machen von Ihnen, von Ihrer Dienstleistung oder Ihren Produkten. Vom Spirit, vom Stil. Wenn Sie professionelle Businessfotos in Auftrag geben, können Sie sicher sein, dass diese Fotos nicht zugleich bei Dutzenden anderen Unternehmen oder Arztpraxen für Werbezwecke eingesetzt werden – dafür schließt man passende Nutzungsvereinbarungen ab. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen geben Ihnen die Sicherheit, sich auch gegen illegale Verwendungen Ihrer Fotos durchsetzen zu können. Darüber hinaus können Sie sich darauf verlassen, dass ein professioneller Fotograf die von Ihnen gewünschten Motive in ausgezeichneter, reproduzierbarer und geplanter Qualität produziert – Sie müssen nicht auf Glück und Zufall hoffen.

Abgesehen vom Spaßfaktor und der Faszination für technische Spielereien machen sich Fotografen weltweit seit einiger Zeit Gedanken und Sorgen darum, inwieweit KI-erzeugte Bilder in naher Zukunft ihre Arbeit erledigen könnten. Dazu habe ich auf diesem Blog bereits einiges geschrieben. Über eine Kennzeichnungspflicht und die Gefahren der politischen Einflussnahme durch gefälschte Fotos bis hin zum Gefühl, die KI-basierten Bildwelten befreiten uns Fotografen von „lästigen Alltagsaufträgen“ und führten zu mehr künstlerischer Fotografie habe ich etliche Aspekte und Meinungen abgebildet. An dieser Stelle möchte ich insbesondere auf den Einsatz künstlich erzeugter Bilder im Marketing eingehen.

Meine Fotoagentur Plainpicture hat dieser Tage eine interessante Stellungnahme und Information über den Status Quo KI-generierter Abbildungen veröffentlicht. Ein paar relevante Punkte möchte ich hier aufgreifen, weil sie auch für meine Kunden wertvoll sind.

Auch wenn es im deutschen Urhebergesetz keine expliziten Regeln für KI gibt, lassen sich doch einige wichtige Kriterien herauslesen: Für jegliches Werk, das einem anderen Werk nachempfunden ist, muss die Zustimmung des Urhebers vorliegen. Es reicht also nicht aus, einer beliebigen KI zu befehlen, ein bekanntes Foto nachzubauen oder ein geklautes Foto etwas zu verfremden. Zudem kann ein Werk nur dann den Schutz des Urheberrechts erlangen, wenn es eine gewisse „Schöpfungshöhe“ aufweist. Diese ist nicht gegeben, wenn ein Nutzer ein paar „Prompts“ (Anweisungen) in eine KI hackt. Die Folge: KI-generierte Bilder (und ich versuche diesbezüglich immer, von „Bildern“ und nicht von „Fotos“ zu sprechen, um den Unterschied zu verdeutlichen) sind urheberrechtlich nicht geschützt – sie werden sogar als „nicht schützenswert“ betrachtet. Wer als Unternehmer, Marketing-Verantwortlicher, Werbender computergeschnitzte Bildchen als Reklame für seine Unternehmung einsetzt, muss damit rechnen, dass seine Konkurrenten dieselben Bildchen bei ihm stibitzen und selbst einsetzen dürfen! Das Privileg der exklusiven Nutzung erhalten Sie als Unternehmer nur für persönlich beauftragte, professionell produzierte und rechtlich einwandfrei lizenzierte Fotografien!

Falls Sie als Unternehmer dennoch solche KI-Bilder nutzen möchten, um das Budget zu schonen, dann sollten Sie zusätzlich auf folgendes achten: KI sind in der Regel mit illegal verwendeten Fotos gefüttert und trainiert worden. Das ist an sich schon ein zweifelhaftes Gebaren, das keine Unterstützung verdient. Darüber hinaus können solche Abbildungen starke Ähnlichkeiten mit bekannten Marken oder Persönlichkeiten enthalten – eben weil solche Fotos als Vorlage dienten. Es kann demnach nicht ausgeschlossen werden, dass die generierten Illustrationen Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen. Eins werden diese Bilder nicht haben: Ähnlichkeit mit Ihrem Unternehmen!

Sie sollten als Unternehmer, als Praxisbetreiber, als Mensch unbedingt mittels authentischer Fotos kommunizieren. Jeder Interessent oder Geschäftspartner möchte sich ein Bild von Ihnen, Ihren Mitarbeitern und Ihrem Unternehmen machen, z.B. über Ihre Webseite oder Social-Media-Kanäle. Dieser Eindruck sollte professionell bebildert sein und vor allem sollte er der Realität entsprechen, wenn dieser zukünftige Geschäftspartner dann persönlich bei Ihnen auftaucht!

[Titelbild: So stellt sich die in Photoshop integrierte KI den folgenden Prompt vor: „Ein Roboter malt ein KI-generiertes Bild am Monitor“]

[EDIT: Dank der fürsorglichen und konstruktiven „Klugscheißerei“ meines alten Bekannten Dirk Rehder von Fischgrätdesign habe ich diesen Artikel ergänzen und umstrukturieren können, um Ihnen noch deutlicher die Vorteile professioneller Fotografie zeigen zu können. Vielen Dank!]

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