Experten-Tipp: Kundenspezifische Nutzungsrechte für Fotos

Erst vor ein paar Wochen habe ich hier einen Beitrag unter dem Titel Tipp: Nutzungsrechte für Fotos veröffentlicht. Darin habe ich zu verdeutlichen versucht, dass Bilder ohne entsprechende Nutzungsrechte nicht verwendet werden dürfen – eine leider oftmals als „Kavaliersdelikt“ angesehene Üblichkeit. Unter anderem erwähnte ich auch meine bisherige Praxis, Fotos mit uneingeschränkten Nutzungsrechten zu verkaufen. Dies habe ich stets als besonderen Service und Vereinfachung verstanden, muss mittlerweile jedoch einsehen, dass diese Regel kein Alleinstellungsmerkmal, sondern Unwissen bedeutet. Eine Reaktion auf meinen Artikel war eine E-Mail von Dirk Rehder, Grafik-Designer und Mit-Inhaber der Kreativ-Agentur Fischgrätdesign in Hamburg. Er machte deutlich, wie wichtig dezidierte Rechte sind, die die Nutzung in bestimmten Medien, die Dauer der Nutzung und das Verbreitungsgebiet als Faktoren umfassen. Sein Fachwissen darf ich hier als Gastbeitrag veröffentlichen:

[…] Mal abgesehen davon, dass es zwei verschiedene Dinge sind, ein Werk zu verkaufen oder es für bestimmte Nutzungen zu lizenzieren, zeugen uneingeschränkte Nutzungsrechte entweder von einem viel zu geringen oder aber von einem viel zu hohen Honorar.

Ein Foto, dass für einen Flyer benötigt wird, der eine Lebensdauer von z. B. einem Monat hat, weil darauf ein befristetes Angebot beworben und zudem nur regional verbreitet wird, hat nach dem Vergütungstarifvertrag Design (SDSt/AGD) einen Nutzungsfaktor von 0,9 für das Lizenz-Honorar. Dieser Faktor wird mit dem Entwurfs-Honorar multipliziert und schon kennt man die Höhe des Nutzungs-Honorars. Zum Beispiel ergibt sich bei einem Entwurfshonorar von EUR 1.000 (x 0,9) ein Nutzungs-honorar in Höhe von EUR 900.

Ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unein-geschränktes Nutzungsrecht bei identischem Nutzungs-umfang hat aber einen Nutzungsfaktor von 5,2 – das sind EUR 5.200 nur für das Nutzungsrecht! Jetzt stehen
EUR 1.900 gegen EUR 6.200, eine ordentliche Differenz.

Sollte ein Fotograf für ein Foto nur EUR 1.900 berechnen, könnte ein Kunde kommen und sagen, dass er gar kein uneingeschränktes Nutzungsrecht benötigt und statt des Nutzungsfaktors 5,2 auch mit 0,9 zurecht kommt. Wenn man das entsprechend umrechnet, käme man – setzt man voraus, die EUR 1.900 enthalten EUR 900 für die Nutzung – auf nur noch EUR 155,77 für das Nutzungshonorar. Jetzt müsste der Fotograf für die EUR 744,23 Differenz ausgiebig argumentieren.

Wenn der Fotograf allerdings für das gleiche Foto
EUR 6.200 komplett berechnet, der Kunde benötigt es aber nur für eine regionale und zeitlich sehr eingegrenzte Nutzung, dann dürfte er sich ganz schön übervorteilt fühlen.

Kurz: Pauschale und umfassende Nutzungshonorare scheinen bei flüchtiger Betrachtung einfach, sind aber alles andere. Bei näherer Betrachtung ist eine solche Praxis sehr intransparent und bedeutet eher eine Verunsicherung beim Kunden. Die Idee im Urheberrechtsgesetz ist es ja gerade, möglichst klar differenzieren zu können und den Urheber an der potentiellen wirtschaftlichen Wertschöpfung durch sein Werk teilhaben zu lassen.

Ich gebe zu, dass die Themen Urheberrecht und Nutzungs-Lizenz kompliziert zu erklären sind, dennoch halte ich sie für wichtig. Gerade die Berufsgruppe der Fotografen hat in der Vergangenheit dieses Thema sträflich vernachlässigt, was dazu geführt hat, dass viele Kunden inzwischen mit einem pauschalen Foto-Honorar alle Rechte abgetreten haben wollen. Selbst ein augenscheinlich hohes Honorar wird bei genauerem Hinsehen klein, wenn eine ent-sprechende Nutzung erfolgt. Man stelle sich vor, ein Fotograf erhält von einem großen Konzern den Auftrag für ein Foto zu einem Honorar von EUR 10.000. Ganz ordentlich, würde man meinen, oder? Wenn dieser Konzern nun aber dieses Foto zum Key-Visual seiner internationalen Werbe-Kampagne macht und es über viele Jahre für doppelseitige Anzeigen in Publikums-Magazinen und für Plakatwerbung in der ganzen Welt nutzt, dann sind die EUR 10.000 Honorar geradezu ein Witz.

Vielen Dank, Herr Rehder, für diese ausführliche Darstellung! Ich bin sicher, dass sie vielen Kunden und Marktbegleitern die Augen öffnen wird und eine gewisse Sensibilität für dieses heikle Thema schafft. Ich selbst werde die Berechnung kundenspezifischer Lizenzen zukünftig sorgsamer in meine Angebote einfliessen lassen. So werden meine Angebote transparenter und genauer auf die Bedürfnisse meiner Kunden zugeschnitten sein.

Kategorien Design, Fotografie, Unternehmen
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